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17. Mängelgewährleistung/Haftung

a) Für die von uns gelieferten Produkte gewähren wir eine 1 jährige Gewährleistungsfrist.
b) Die von uns gelieferten Teile, die sich infolge fehlerhaften Materials oder mangelhafter Werkstattausführung als untauglich erweisen, werden nach unserer Wahl bei uns oder dem Kunden ausgebessert oder neue geliefert. Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung wird keine Haftung übernommen. Die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorhanden war und insbesondere nicht durch eine unsachgemäße Behandlung oder durch Einwirkung von außen entstanden ist, trägt der Kunde. Dies gilt auch für den Fall, dass Änderungen, Nachbesserungs- oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere Einwilligung vom Auftraggeber oder einem Dritten vorgenommen wurden.
c) Wir weisen in unseren Produktbeschreibungen regelmäßig darauf hin, dass die Dauer der Funktionsfähigkeit der von uns gelieferten Geräte aufgrund der besonderen Zweckbestimmung und im starken Maße von der Art und Dauer der Beanspruchung abhängig ist und, dass dies wiederum den Austausch bestimmter Verschleißteile in längeren oder kürzeren Abständen erforderlich machen kann. Der Verschleiß der Teile fällt nicht unter die Gewährleistung.
d) Die Feststellung von Mängeln ist uns unverzüglich schriftlich bekanntzugeben, bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, bei Beanstandungen auf unsere Kosten irgendwelche Veränderungen oder Nacharbeiten ohne unser Einverständnis vorzunehmen. Beanstandete Teile werden unser Eigentum. Für ausgeführte Nachbesserungsarbeiten oder gelieferte Ersatzteile besteht eine Haftung nur bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für die ursprüngliche Lieferung. Für Nachlieferungen gilt ebenfalls die Regelung über den Eigentumsvorbehalt.
e) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl (z.B. weil sie unmöglich ist, zweimal misslingt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist geling), kann der Kunde nach seiner Wahl Preisminderung oder Wandlung des Vertrages verlangen. Eine Haftung übernehmen wir nur in den Grenzen von Punkt 17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
f) Wir haften nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Haftung für den Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ausgeschlossen.
g) Sämtliche Schadenersatzansprüche aus Mängeln an Lieferung und/oder Leistung müssen – sollte der Mangel durch uns nicht ausdrücklich anerkannt werden – innerhalb eines Jahres nach Ablauf der vertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls die Ansprüche erloschen sind.
h) Die Schadenstragung für Schäden, welche aus einer unsachgemäßen Montage oder Bedienung resultieren hat ausschließlich durch den Auftraggeber zu erfolgen. Hinsichtlich allfälliger Schäden Dritter hat uns der Auftraggeber schad- und klaglos zu halten. Bei technischen Fragen und Unklarheiten sind wir zu kontaktieren.