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13. Sonderregelungen für Mietgeschäft

a) In den Mietkosten nicht enthalten sind Bedienungspersonal, An- und Abtransport, Einschulung, Wartungsarbeiten, Verschleißmaterial, Reinigung sowie Schäden aller Art, die nicht auf die normale Abnutzung zurückzuführen sind.
b) Der Mietgegenstand ist jenem Zustand zurückzustellen, in dem er übernommen wurde. Der Auftraggeber haftet für alle Beschädigungen, für Verlust und Diebstahl, aber auch für Vandalismus oder für Schäden, die sonst durch Dritte oder Umwelteinflüsse entstanden sind. Darüber hinaus haftet er für sämtliche Folgeschäden, die aus dem Einsatz des Gerätes während der Vermietung resultieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich uns schad- und klaglos zu halten, wenn wir aus Schadensereignissen, die im Zusammenhang mit dem Mieteinsatz stehen, von dritten Personen haftbar gemacht werden.
c) Es erfolgt keine Versicherung des Gerätes unsererseits.
d) Die Gefahr einer Beschädigung, Zerstörung oder des Verlustes des Mietgerätes geht zum Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abholung bzw. der Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über.
e) Miete wird für den Zeitraum berechnet, für den das Gerät für uns nicht zur Verfügung steht. Also von dem Zeitpunkt an, ab dem über Anordnung des Auftraggebers das Mietgerät zur Abholung bereitgestellt wird, bis zur Rückgabe der betriebsbereiten Maschine an uns. Abholung und Rücklieferung muss während unserer Normalarbeitszeiten erfolgen. Bei Überziehung der vereinbarten Mietdauer wird jeder weitere Tag laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt, eventuell gewährte Rabatte werden hierbei nicht berücksichtigt.
f) Das Mietgerät darf nur entweder von eingewiesenem oder geschultem Fachpersonal oder exakt gemäß den Bestimmungen des Benutzerhandbuchs bedient werden.
g) Wir haften nicht für Verluste oder Folgeschäden, die durch den Ausfall des Mietgegenstandes entstehen.