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2. Angebote

a) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich oder fest abgegeben sind.
b) Bestellungen des Auftraggebers haben bindende Wirkung. Ein Vertrag kommt erst durch Annahme der Bestellung mittels Gegenzeichnung des Vertrages oder durch Leistungserbringung bzw. Auslieferung an den Kunden zustande.
c) Die unsere Produkte betreffenden Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften usw. insbesondere die in ihnen enthaltenen Daten, geben lediglich Näherungswerte wieder. In keinem Falle enthalten sie Garantien oder Zusicherungen bestimmter Eigenschaften. Garantien und Zusicherungen werden ausschließlich schriftlich vereinbart und als solche bezeichnet. Ein Mangel im Sinne des § 922 ABGB liegt nur dann vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit von der in der Abbildung, Zeichnung, Prospekt oder Werbeschrift beschriebenen Beschaffenheit nicht nur unerheblich abweicht.
d) Sind die Wirkungsweisen, Eindrücke oder Effekte, welche mit unseren Geräten erzeugt werden oder die Formate, Größen oder Gewichte der Geräte dem Auftraggeber nicht bekannt oder geläufig, so hat er sich selbst davon vorher zu überzeugen. Eine nachträgliche Beanstandung wegen andere Funktions- oder Wirkungsweisen als vorgestellt, ist nicht möglich.