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18. Schlussbestimmungen

a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformgebot gilt nicht gegenüber Verbrauchern iSd KSchG. Es gilt österreichisches Recht. Nicht anzuwenden sind jedoch die nicht zwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und die Bestimmung des UN Kaufrechts.
b) Für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt Wien als Erfüllungsort vereinbart, auch wenn die Übergabe des Kaufgegenstandes vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
c) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher iSd KSchG gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unzulässig sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder unzulässige Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Fall von Lücken. Gegenüber Verbrauchern iSd KSchG gilt, dass die Parteien an Stelle de unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung vereinbaren werden, die ihren wirtschaftlichen Intentionen, die die Parteien mit der mangelhaften Bestimmung verfolgt haben, möglichst nahe kommt.
e) Der Auftraggeber hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift an uns umgehend mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Auftraggeber zugegangen, wenn sie an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Auftraggeber im Fall von Namenänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, werden wir diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung.
f) Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken die jeweiligen Bestimmungen nicht.